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Finanzielles
Als freie Schule hat unser Internat einen gemeinnützigen Träger. Das garantiert, dass alle Einnahmen dazu verwendet werden, Kosten zu decken und unsere pädagogischen Ziele zu verwirklichen.
Auslagen, die vom Landschulheim für die Schülerin und den Schüler gemacht werden müssen, werden teils in dem vierteljährlichen Kontoauszug der Buchhaltung verrechnet, teils von dem Vorschuss bestritten, der dem Familienhaupt laut Aufnahmevertrag Ziffer 8b von den Eltern gezahlt wird.
Lehrbücher, Hefte etc. können die Schülerinnen und Schüler bei unserer "Kaufmännischen Gilde" beziehen. Diese Gilde leitet unser Wirtschaftsleiter. Jeweils nach Quartalsschlusserhalten die Eltern eine gesonderte Rechnung.
Lernmittelfreiheit:
Unsere Schüler kommen in den Genuss der gesetzlich geregelten "Lernmittelfreiheit".
Für Beschädigungen und Verluste an den vom Land Hessen zur Verfügung gestellten
Lernmittel (Schulbücher) haften die Eltern.
Wäsche:
Alle Wäschestücke müssen mit Namen versehen sein. Einige Schüler schicken die Wäsche jeweils nach Hause. Die Wäsche kann aber auch regelmäßig einer Wäscherei übergeben werden. Pauschalbetrag monatlich Euro 15,50 (ohne die Monate Juli und August). Das Bügeln und die kleinen Reparaturen, wie Strümpfe stopfen und Annähen von Knöpfen, sind in diesem Betrag inbegriffen.
Taschengeld:
Das Taschengeld ist von der Elternversammlung folgendermaßen geregelt worden: Die Schüler der Klassen 5 bis 7 erhalten wöchentlich Euro 6,00, die Schüler der Klassen 8 bis 10 bekommen Euro 7,00. Vom Taschengeld müssen nur kleine Privatbedürfnisse bestritten werden (Getränke, Eis usw.).
An Bargeld darf ein Schüler nach Rückkehr aus den Ferien oder dem verlängerten Wochenende in Nordeck in keinem Fall mehr als Euro 6,00 bzw. Euro 7,00 besitzen. Größere Beträge, Sparbücher und Sparbüchsen müssen dem Familienhaupt zur Verwahrung übergeben werden. Die Eltern übernehmen gemäß Ziffer 7 des Aufnahmevertrages die Verantwortung dafür, dass dem Schüler ohne Wissen des Landschulheims über diese Bestimmungen hinaus auf keine Weise Geld zur Verfügung gestellt wird.
Benötigt das Kind für außergewöhnliche Fälle Geld, so ist es dem Familienhaupt zu übersenden, in keinem Fall dem Kind selbst. Während der Schulzeit soll also den Kindern kein Geld direkt zugesandt werden, auch nicht von Großeltern oder Tanten.
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